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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BC DirectGroup GmbH

BC DirectGroup GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin
– nachfolgend „BC DirectGroup“ genannt –

 

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von BC DirectGroup und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen BC DirectGroup und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

I. Allgemeine AGB
Angebot und Auftrag
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Mündliche Nebenabreden und Zusagen jeder Art sind für uns erst verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Verpackungskosten, Versandspesen, Transport- versicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten von BC DirectGroup nicht enthalten und werden in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich im Angebot ausgewiesen.

 

Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis, die Kosten für Leistungen, Werke und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto BC DirectGroup vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt, ist BC DirectGroup zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von BC DirectGroup gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen, bzw. Stundungszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 geregelten Basiszinssatzes zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann BC DirectGroup einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.

 

Eigentumsvorbehalt
Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BC DirectGroup. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von BC DirectGroup hinweisen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen sind bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an BC DirectGroup abzutreten.

Versand
Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, oder bei der Deutschen Post AG, ab oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur, etc.) geltend gemacht werden. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann BC DirectGroup die Annahme verweigern.

 

Liefertermine
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person bzw. Unternehmen. Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Personen oder Unternehmen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Materialien) oder das Material vom Kunden nicht termingerecht bei der BC DirectGroup eintrifft, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf eine vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die üblicherweise von BC DirectGroup kundenseitig durchgeführt werden, haftet die BC DirectGroup nicht für Qualitätsbeanstandungen, es sei denn sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens BC DirectGroup oder dessen Erfüllungsgehilfen. BC DirectGroup ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.

 

Mängel
Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringung der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand der Ware / Leistung zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann BC DirectGroup zurückweisen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

Haftung
Verlangt der Kunde in Fällen, in denen der BC DirectGroup die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, der Auftrag sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt wurden, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn BC DirectGroup oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlusses (EAG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Berlin. Gerichtsstand ist Berlin.

II. Zusätzliche Mailingversand-AGB

Postfertigmachen von Werbesendungen
Konfektionieren und Ausliefern von Werbesendungen erfolgt durch die BC DirectGroup in branchenüblicher Weise.

 

Porto
Die anfallenden Portogebühren sind an BC DirectGroup im Voraus zu entrichten. Die BC DirectGroup stellt dem Kunden eine Portoanforderung für das jeweilige Versandprojekt im Voraus aus. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Post Card für die Abrechnung der Portokosten bei der BC DirectGroup zu hinterlegen. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein Ausweisverfahren vereinbart hat, muss das Portoentgelt an BC DirectGroup in bar oder per Banküberweisung (unwiderruflich) im Voraus, spätestens 3 Tage vor dem geplanten Einlieferungstermin der Sendung im Briefzentrum, gezahlt werden. Zuviel oder zu wenig bezahltes Portoentgelt wird dem Kunden mit der Vorauszahlung verrechnet. Erhält BC DirectGroup im Nachhinein eine Portonachforderung der Deutschen Post AG (z. B. mangels Deckung), so hat diese der Kunde unverzüglich zu begleichen.

 

Warenanlieferung vom Kunden
BC DirectGroup führt die Handlungstätigkeit sowie etwaige
Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. BC DirectGroup verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten, insbesondere über Angaben bei vom Kunden gelieferten Materialien zur Sendungsmengen/Materialbeschaffenheit/Formaten. Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind der BC DirectGroup im einwandfreien Zustand frei Haus anzuliefern. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale durchgeführt. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat die BC DirectGroup von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

 

Verarbeitung
Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien die BC DirectGroup von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit wegen mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien berechtigt die BC DirectGroup, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierfehler haftet die BC DirectGroup nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haftet die BC DirectGroup nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

 

Datenverarbeitung
Werden Adressbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag des Kunden EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbestandes mit dem Originalband bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwendet und auch an Dritte bekannt gegeben werden. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Herstellung von Werbemitteln
Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen bei der BC DirectGroup zu erheben. Dabei ist eine Überprüfung durch die BC DirectGroup zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Können aufgrund von Terminverzögerungen durch den Kunden keine Qualitätskontrollen von der BC DirectGroup durchgeführt werden, so haftet die BC DirectGroup nicht, es sei denn BC DirectGroup oder deren Erfüllungsgehilfen haben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. BC DirectGroup haftet nicht für Mängelfolgeschäden, es sei denn BC DirectGroup oder deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.

Marketing- und Agenturleistungen
Durch die BC DirectGroup durchgeführte Werbeberatungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der BC DirectGroup im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der BC DirectGroup. Marketing- und Agenturleistungen bedürfen immer einer gesonderten vertraglichen Regelung. Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz,- Foto- und Reproduktionskosten gesondert abgerechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand, bzw. Fremdkosten, Material, usw. in Rechnung gestellt. Vom Kunden bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen. Angefallene Reisekosten werden dem Kunden stets in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei der Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der BC DirectGroup. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet die BC DirectGroup dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde wird auf rechtliche Bedenken seitens der BC DirectGroup gegen die geplanten Werbemaßnahmen hingewiesen. Es obliegt dem Kunden daraufhin die Unbedenklichkeit der von BC DirectGroup vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, insbesondere wettbewerbsrechtlich, überprüfen zu lassen. Der Kunde hat die rechtliche Unbedenklichkeit vor dem Streu- bzw. Schalttermin schriftlich zu bestätigen. Folgt die Erklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, geht die BC DirectGroup davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf diese Folgen wird der Kunde bei Bekanntgabe der Konzeption nochmals besonders hingewiesen. BC DirectGroup erhält von jedem ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und zu der Aktion gehörigen Elementen 20 kostenlose Belegexemplare. BC DirectGroup ist berechtigt die erhaltenen Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktion, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise Eigentum der BC DirectGroup werden).

 

Lagerung
Ware aus Lieferung oder Produktion werden ohne Kosten max. 2 Wochen ab Liefereingang/Produktion unversichert gelagert. Eine Lager- oder Rücksendepflicht unsererseits besteht grundsätzlich nicht. Nach Ablauf der 2 Wochen ist BC DirectGroup berechtigt, die Ware dem Kunden entweder gegen Entgelt zu senden oder diese entgeltpflichtig zu entsorgen. Die Handhabung evtl. Restmengen ist der BC DirectGroup bereits bei Auftragserteilung mitzuteilen. Eine Informationspflicht von Seiten der BC DirectGroup gegenüber dem Kunden, bezüglich evtl. Restmengen, besteht nicht.

 

Digital/Offsetdruck
Alle Daten müssen als druckfertige PDF-Dateien angeliefert werden. BC DirectGroup übernimmt bei Lieferung von Fremddaten keine Haftung für Farbabweichungen/Layout etc., außer es wurde vor Druckbeginn ein farbverbindliches Proof (kostenpflichtig) vom Kunden freigezeichnet und lag uns bei Druckbeginn vor. Wir bitten bei Erstaufträgen um Muster.

 

Datenschutz
Übermittelte Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Eine Weiterverwendung oder Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte zusammenhängend mit den von BC DirectGroup gelieferten Arbeiten, im Rahmen von Marketing- und Agenturleistungen (Texte, Entwürfe, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, Programme, Fotos etc.) bedürfen einer gesonderten vertraglichen Übertragung.

 

Haftung
Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen der BC DirectGroup, bzw. deren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von der BC DirectGroup, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist auch hier die Haftung der BC DirectGroup in Höhe des Rechungsbetrages begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit der BC DirectGroup oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind der BC DirectGroup nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt, haftet die BC DirectGroup stets nur, soweit die BC DirectGroup oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz der groben Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

 

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung/en tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.

Berlin, Oktober 2014

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